hochwertige

Film- & Fotoproduktion

Wir produzieren für Deine Marke Inhalte, die herausstechen. Dabei legen wir nicht nur Wert auf Qualität, sondern auch auf kreative und hochwertige Umsetzung und Ästhetik.

Unsere Leistungen als Filmproduktion

Wir wissen, wie wichtig es ist, Content zu produzieren, bei dem der Betrachter hängen bleibt.

Content hat viele Formen und Facetten. Genau deswegen unterstützen wir unsere Kunden dabei genau die richtige Form zu finden. Egal ob Imagefilm, Werbetrailer oder Tutorial – gemeinsam mit Ihnen setzen wir Ihre Ideen schnell, hochwertig, kosteneffizient und termingerecht um und liefern Ihnen so das Werkzeug zum kommunizieren.

Groß oder klein – wir haben die passende Lösung immer dann, wann sie gebraucht wird. Egal ob aufwendiger Imagefilm oder kurzes Social Media Snippet. Ziel ist es die maximale Kommunikationseffizienz für unsere Kunden zu erreichen und hochwertigen, schnellen und preisgünstigen Content zu produzieren.

Unser ANGEBOT

Filmtypen

Imagefilm

Ein Imagefilm ist ein kurzer Film, der ein Unternehmen, eine Organisation oder ein Produkt in positivem Licht darstellt. Ziel ist es, das Image und die Bekanntheit zu verbessern und potenzielle Kunden oder Investoren anzusprechen. Im Imagefilm werden oft die Geschichte, die Werte, die Produkte und Leistungen des Unternehmens präsentiert. Er kann auf der Firmenwebsite, bei Messen oder Präsentationen gezeigt werden.

Werbefilm

Ein Werbefilm ist ein kurzer Film, der entworfen wurde, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu bewerben. Er ist Teil der Werbekampagne eines Unternehmens und wird oft im Fernsehen, im Kino oder im Internet gezeigt. Der Zweck des Werbefilms ist es, die Aufmerksamkeit der Zielgruppe zu gewinnen und sie dazu zu bringen, das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung zu kaufen oder zu nutzen. Werbefilme können humorvoll, seriös, informativ oder emotional sein, je nach Zielgruppe und Produkt.

Kampagnenfilm

Ein Kampagnenfilm ist ein Film, der für eine bestimmte politische, soziale oder kommerzielle Kampagne erstellt wurde. Kampagnenfilme werden idealerweise so gestaltet, dass sie eine bestimmte Botschaft vermitteln und die Zuschauer ermutigen, für die Kampagne zu unterstützen oder für das jeweilige Anliegen zu handeln.

Recruitingfilm

Ein Recruitingfilm ist ein Film, das von Unternehmen erstellt wird, um potenzielle Bewerber zu rekrutieren und zu begeistern. Der Film kann Informationen über das Unternehmen, die Arbeitskultur, die Karrieremöglichkeiten und die Mitarbeitervorteile vermitteln. Ziel eines Recruitingfilms ist es, das Interesse von potenziellen Bewerbern zu wecken und sie zu ermutigen, sich auf offene Stellen zu bewerben.

Erklärfilm

Ein Erklärfilm ist ein kurzer Film, der ein bestimmtes Thema oder Konzept erklärt. Diese Art von Filmen ist oft interaktiv und visuell ansprechend gestaltet, um die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich zu ziehen und das Verständnis zu erleichtern. Erklärfilme werden in der Regel für Bildungszwecke, Marketing, Schulungen oder Informationszwecke eingesetzt.

Social Media Content

Social Media Content bezieht jegliche Art von Inhalten (wie Texte, Bilder, Videos usw.) ein, die auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn usw. geteilt werden. Es kann sich um Beiträge, Stories, Anzeigen, Kommentare oder Nachrichten handeln, die von Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen oder Marken auf diesen Plattformen erstellt werden, um ihr Publikum zu erreichen und zu engagieren.

Eventfilm

Ein Eventfilm ist ein Film, der in der Regel für eine spezielle Veranstaltung produziert wird, wie zum Beispiel für eine Konferenz, eine Preisverleihung oder eine Live-Veranstaltung. Diese Filme sollen das Publikum auf ein bestimmtes Ereignis einstimmen und eine Atmosphäre schaffen, die dem Anlass angemessen ist. In manchen Fällen können Eventfilme auch als Werbung für ein Produkt oder eine Marke verwendet werden. Die inhaltliche Ausrichtung eines Eventfilms kann dabei sehr unterschiedlich sein und hängt von den Wünschen des Ereignisses ab.

Produktfilm

Ein Produktfilm ist ein Kurzfilm, der ein Produkt oder eine Dienstleistung präsentiert und bewirbt. Der Film zeigt typischerweise die Produktfunktionen, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten auf eine anschauliche Art und Weise. Ziel des Produktfilms ist es, das Interesse der potenziellen Kunden zu wecken, die Marke zu stärken und den Absatz zu steigern. Produktfilme werden häufig für Werbekampagnen, Messen, Online-Shops oder Schulungszwecke eingesetzt.

Und viele mehr...

Nicht das richtige dabei? Kein Problem! Lass uns über Deine Anforderungen sprechen.

Wie läuft eine Produktion ab?

Sie wollen wissen wie eine Filmproduktion abläuft?
Stephan erklärt innerhalb von 5 Minuten alle wichtigen Schritte.

Hunderteins als

Production Powerhouse

Unser Leistungsspektrum in der Content Produktion umfasst alle nötigen Punkte, um aus der ersten Idee einen fertigen Film zu machen. So garantieren wir nicht nur einen reibungslosen und effizienten Ablauf einer Produktion, sondern auch einen zentralen Kontanktpunkt.

Konzeption.

Planung.

Produktion.

Edit.

Egal welches - wir finden

Das passende Format

Wir produzieren für Ihre Marke Inhalte, die herausstechen. Dabei legen wir nicht nur wert auf Qualität, sondern auch auf eine kreative und hochwertige Umsetzung und Ästhetik.

Querformat 16:9
Quadratisch 1:1
Hochkant 9:16
Deine AnsprechpartnerIN

Sprich mich 
gerne an.

Kerstin Weiser

Projekt Manager Content.

Kerstin.Weiser@hunderteins.de

(+49) 228 534 518 15

KUNDEN, MIT DENEN WIR BEREITS PROJEKTE UMSETZEN DURFTEN
Was wir noch machen

Wo wir sind.

hunderteins.nord

hunderteins GmbH
Auguststraße 10
53229 Bonn

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hunderteins GmbH
Schallershofer Straße 42
91056 Erlangen

get connected.

Sonstige Vereinbarungen

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Beide Parteien bestätigen, dass außerhalb dieses Vertrages keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Absprachen bestehen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Protagonist gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dieser Vertrag wird in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Unternehmens. Alle beiderseitigen Ansprüche der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis und solche, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, – ausgenommen Ansprüche aus deliktischer oder vertraglicher Vorsatzhaftung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Eine Übermittlung via E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Protagonist nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen anerkannt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. § 315 BGB gilt entsprechend. Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass neben diesen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Unternehmens gelten. Gegensätzliche Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn das Unternehmen hat dem vor Auftragsvergabe schriftlich zugestimmt.

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Der Protagonist erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erstellten audiovisuellen Aufnahmen gespeichert, bearbeitet, kopiert archiviert, sowie zum oben genannten Zwecke verwendet werden. Der Protagonist ist einverstanden, dass das Unternehmen die von ihm erstellten Bildaufnahmen zum Zwecke der Verarbeitung, Speicherung, sowie der Veröffentlichung an Dritte weitergeben darf. Der Protagonist kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Einwilligung mit der Wirkung für die zukünftige Nutzung widerrufen. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung abrufbar.

Gegenstand

Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Unterschrift und wird auf unbestimmte Zeit nach dem Termin der ersten Veröffentlichung durch den Kunden der hunderteins GmbH geschlossen.

Durchführung

Der Protagonist ist zur höchstpersönlichen Leistung verpflichtet. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. Der Protagonist haftet dem Unternehmen in vollem Umfang für Schäden, die er im Rahmen der Auftragstätigkeit zu Lasten des Unternehmens verursacht.

Vergütung

Der Protagonist erbringt die in § 1 genannte Leistung auf freiwilliger Basis. Eine Vergütung wird nicht vereinbart. Sollten dem Protagonisten im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages Kosten für Reise und Verpflegung anfallen, so kann er diese innerhalb von 1 Woche nach vorheriger Absprache und gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege beim Unternehmen geltend machen.

Rechtserwerb

Die Produktion umfasst die Erstellung digitaler Kommunikationsmittel für und unter der Marke des Kunden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Unternehmen alle schutzfähigen Leistungen und sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bzw. erbrachten Werkleistungen nach diesem Vertrag ausschließlich, unwiderruflich, übertragbar sowie zeitlich und räumlich für sämtliche Medien unbeschränkt zustehen. Das Unternehmen ist berechtigt, zu Sicherungszwecken Kopien aller Arbeitsergebnisse des Protagonisten herzustellen. Das Unternehmen erwirbt an diesen Kopien sämtliche Rechte, sofern sie nicht nach Abs. 1 und 2 auf das Unternehmen übertragen wurden. Das Unternehmen ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung auf seiner DV-Anlage zu nutzen, auch wenn hierbei im Arbeitsspeicher Zwischenkopien angefertigt werden. Mit der in §4 Abs. (1) vereinbarten Vergütung sind alle Nutzungsrechte abgegolten. Der Protagonist verzichtet gegenüber dem Unternehmen und deren Vertragspartnern entsprechend der Gepflogenheit bei dem Unternehmen auf die Nennung seines Namens als Protagonist. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages. Das Unternehmen nimmt diesen Verzicht an.

Schutzerwerb Dritter

Der Protagonist verpflichtet sich, das Unternehmen im Rahmen der hier vereinbarten Nutzungsrechte von der Haftung aus der behaupteten Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen.

Vertraulichkeit / Datenschutz / Datensicherung

Der Protagonist verpflichtet sich, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Know-how oder auch personenbezogene Informationen (nachfolgend insgesamt „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er haftet für jeden daraus entstandenen Schaden. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die ohne Bruch dieser Vereinbarung allgemein bekannt sind oder werden, die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig, ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung, erlangt wurden oder zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits im Besitz des Protagonisten waren. Der Protagonist ist darüber hinaus verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Zu diesem Zweck wurde er belehrt. Er wird darüber hinaus auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet. Im Fall der Zuwiderhandlung haftet der Protagonist für jeden daraus entstandenen Schaden. Vertraulich behandeln im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet, dass der Protagonist die Informationen, Inhalte oder Daten nicht an Dritte weitergibt, offen legt bzw. offenbart oder überträgt. Eine Offenlegung ist nur zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten unter vorheriger Information des Unternehmens gestattet, ansonsten nur mit schriftlicher Einwilligung des Unternehmens. Sämtliche Unterlagen, Dateien sowie sonstige Arbeitsmittel, die dem Protagonist von dem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag übergeben werden, bleiben Eigentum des Unternehmens, sind sorgfältig aufzubewahren und nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurückzugeben. Daten auf privaten Datenträgern wird er unverzüglich löschen. Dem Protagonisten steht hieran kein Zurückbehaltungsrecht zu. Diese Verpflichtungen nach § 7 dieses Vertrages gelten auch 2 Jahre über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

Sonstige Vereinbarungen

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Beide Parteien bestätigen, dass außerhalb dieses Vertrages keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Absprachen bestehen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Protagonist gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dieser Vertrag wird in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Unternehmens. Alle beiderseitigen Ansprüche der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis und solche, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, – ausgenommen Ansprüche aus deliktischer oder vertraglicher Vorsatzhaftung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Eine Übermittlung via E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Protagonist nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen anerkannt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. § 315 BGB gilt entsprechend. Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass neben diesen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Unternehmens gelten. Gegensätzliche Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn das Unternehmen hat dem vor Auftragsvergabe schriftlich zugestimmt.

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