REMOTE. ONLINE. HYBRID. LIVE.

Events, die begeistern.

Keine Lust mehr auf das nächste Online-Event? Wetten doch? Wir organisieren Livstreams und Online-Veranstaltungen, die begeistern. Kurzweilig, spannend und informativ.

Unsere Leistungen als ONLINE EVENT AGENTUR

Wir helfen Dir dabei Deine Ideen, Werte und Gedanken mit bewegten Bildern zu kommunizieren.

Events haben viele Formen und Facetten. Genau deswegen unterstützen wir unsere Kunden dabei genau die richtige Form zu finden. Egal ob Webinar, Livestream oder mehrtägige Konferenz – gemeinsam mit Ihnen setzen wir Ihre Ideen schnell, hochwertig, kosteneffizient und termingerecht um und liefern Dir so das Werkzeug um Ihre Teilnehmer*innen zu erreichen.

Groß oder klein – wir haben die passende Lösung immer dann, wann sie gebraucht wird. Egal ob aufwendiger Imagefilm oder kurzes Social Media Snippet. Ziel ist es die maximale Kommunikationseffizienz für unsere Kunden zu erreichen und hochwertigen, schnellen und preisgünstigen Content zu produzieren.

Was ist EIGENTLICH was?

Defintionssache.

Wie unterscheidet sich ein Remote- von einem Online- von einem Live-Event? Offiziell gibt es hier keine genaue Definition, sodass man immer ein wenig auf die Nutzung der Begrifflichkeit achten muss. Wir definieren die Begriffe wie folgt:

Ein Remote-Event ist eine Veranstaltung, die online oder virtuell stattfindet, ohne dass die Teilnehmer*innen physisch anwesend sein müssen. Dies kann in Form von Webinaren, Videokonferenzen, virtuellen Messen oder anderen solchen Veranstaltungen geschehen. Remote-Events sind insbesondere in Zeiten der sozialen Distanzierung und der zunehmenden Verbreitung von Online-Technologien sehr beliebt geworden.

Ein Online Event oder auch Livestream findet meist in einem Dafür aufgebauten Studio statt, welches den Eventcharakter und das Ziel des Events unterstreicht. Die Zuschauer*innen können dann über die gewählte Plattform bequem von überall auf der Welt an dem Event teilnehmen und mit den Expert*innen im Studio interagieren.

Ein Hybrid-Event ist eine Veranstaltung, bei der sowohl in-person (persönlich vor Ort) als auch remote (online) Teilnehmer*innen beteiligt sind. Diese Art von Veranstaltung nutzt die Vorteile von beiden Formaten und schafft ein erweitertes Publikumserlebnis. In-person-Teilnehmer*innen können ein interaktives Ereignis erleben, während remote-Teilnehmer*innen von überall auf der Welt teilnehmen und auch interagieren können, oft über Online-Plattformen, um beispielsweise Live-Übertragungen von Vorträgen oder Diskussionen zu empfangen. Hybride Veranstaltungen werden immer beliebter, insbesondere in der heutigen Zeit, da viele Menschen aufgrund von Reisebeschränkungen oder anderen Faktoren nicht persönlich an Veranstaltungen teilnehmen können.

Es gibt verschiedene Formen von Firmenveranstaltungen, die auf die Bedürfnisse und Ziele des jeweiligen Unternehmens abgestimmt werden können. Zu den häufigsten gehören:

 

1. Betriebsfeiern:
Sie dienen der Mitarbeiterbindung und können zu verschiedenen Anlässen wie Weihnachten oder Jubiläen des Unternehmens stattfinden.

 

2. Konferenzen:
Sie bieten die Möglichkeit, Wissen zu teilen und Networking-Gelegenheiten zu schaffen. Konferenzen können intern oder extern durchgeführt werden.

 

3. Messen:
Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und Kontakte zu potenziellen Kunden zu knüpfen.

 

4. Teambuilding-Events:
Sie fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl und das Vertrauen unter den Mitarbeitern. Beispiele hierfür sind Outdoor-Sportaktivitäten oder gemeinsame Kochkurse.

 

5. Produktpräsentationen:
Sie dienen der Vorstellung neuer Produkte und Technologien und können für potentielle Kunden oder die eigene Belegschaft organisiert werden.

Unser ANGEBOT

Unsere Dienstleistungen

VERANSTALTUNGSKONZEPTION

Von der ersten Idee bis zur Vorvisualisierung bieten wir unseren Kunden alle Schritte an.

BERATUNG ZU DER RICHTIGEN PLATTFORM

Wo soll die Veranstaltung abgerufen werden? Welche Funktionen soll die Plattform bieten. Wir helfen Licht ins Dunkel der Plattformauswahl zu bringen.

TEILNEHMERMANAGEMENT

Wir helfen Dir dabei den Überblick darüber zu behalten, wer an Deinem Event teilnehmen darf.

SETBAU & STUDIOTECHNIK

Setgestaltung und Bühnenbau sind essentielle Elemente um die Wirkung des Events zu unterstreichen. Wir helfen Dir dabei das richtige Setting zu finden.

PRODUKTION & MULTI-STREAM

Mit hochwertiger und zuverlässiger Technik realisieren wir Deine Veranstaltung und bieten ein hochwertiges Streaming-Erlebnis.

EINBINDUNG ZUR INTERAKTION

Lassen Sie uns Deine Veranstaltung zum Leben erwecken und mit Ihren Teilnehmer*innen interagieren. Hierfür beraten wir Dich mit unterschiedlichen Werkzeugen.

AUSWERTUNG & WRAP-UP

Du willst den Erfolg Deiner Veranstaltung messen und auch nach der Veranstaltung nachhaltige Kunden- und Mitarbeiterkommunikation betreiben? Wir liefern Dir hierfür die notwendigen Mittel.

UND VIELES MEHR...

Viele Schritte der Live-Produktion passieren bei uns im Hintergrund, sodass Du Dich auf die wichtigen Themen konzentrieren kannst.

3D Modellplanung

Dreidimensional planen.

Wir planen gerne detailliert, um das bestmögliche Ergebnis zu erhalten. So erstellen wir bereits vor dem Event einen genauen 3D Aufbau des Studios mit genauen Maßen, sodass Ihr schon vor der Veranstaltung einen genauen Eindruck bekommt, wie es am Eventtag aussehen wird.

Lass uns mal drüber reden...

Du würdest gerne eine Live-Veranstaltung umsetzen, weißt aber noch nicht so recht, wo Du anfangen sollst? Melde Dich einfach innerhalb von einem Click per Mail bei uns.

Unser ANGEBOT

Eventtypen

Webinar

Ein Webinar ist ein Seminar, das online über das Internet abgehalten wird. Es kann in Echtzeit oder als Aufzeichnung präsentiert werden und ermöglicht es, Wissen, Informationen und Präsentationen mit einem großen Publikum von Teilnehmern zu teilen, die möglicherweise nicht am gleichen Ort sind. Typischerweise bietet ein Webinar auch die Möglichkeit zur Interaktion zwischen den Teilnehmern und dem Präsentator, beispielsweise durch Fragen und Antworten oder durch Abstimmungen. Webinare werden häufig von Unternehmen, Bildungseinrichtungen und anderen Organisationen genutzt, um Schulungen, Marketingkampagnen oder Informationsveranstaltungen abzuhalten.

Livestream

Ein Livestream ist eine Übertragung von Inhalten in Echtzeit über das Internet. Dabei wird ein Ereignis wie beispielsweise eine Konzertveranstaltung, eine Sportveranstaltung oder eine Konferenz live über das Internet übertragen, so dass die Zuschauer es von überall auf der Welt aus beobachten können. Livestreams können auf verschiedenen Plattformen gestreamt werden, wie beispielsweise YouTube, Twitch oder Facebook.

Konferenz

Eine Online-Konferenz ist eine Form von Meeting oder Veranstaltung, bei der Teilnehmer aus verschiedenen Orten über das Internet miteinander kommunizieren können. Durch den Einsatz von Video ist es möglich, sich mit anderen Personen zu unterhalten, auch wenn man nicht am gleichen physischen Ort ist. Online-Konferenzen sind insbesondere in Zeiten von Remote-Arbeit und virtuellen Teams immer beliebter geworden.

Deine AnsprechpartnerIN

Sprich mich gerne an

Linda Diercks

Projekt Managerin Live.

Linda.Diercks@hunderteins.de

(+49) 228 534 518 15

Was wir noch machen

Wo wir sind.

hunderteins.nord

hunderteins GmbH
Auguststraße 10
53229 Bonn

hunderteins.süd

hunderteins GmbH
Schallershofer Straße 42
91056 Erlangen

get connected.

Sonstige Vereinbarungen

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Beide Parteien bestätigen, dass außerhalb dieses Vertrages keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Absprachen bestehen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Protagonist gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dieser Vertrag wird in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Unternehmens. Alle beiderseitigen Ansprüche der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis und solche, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, – ausgenommen Ansprüche aus deliktischer oder vertraglicher Vorsatzhaftung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Eine Übermittlung via E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Protagonist nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen anerkannt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. § 315 BGB gilt entsprechend. Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass neben diesen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Unternehmens gelten. Gegensätzliche Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn das Unternehmen hat dem vor Auftragsvergabe schriftlich zugestimmt.

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Der Protagonist erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erstellten audiovisuellen Aufnahmen gespeichert, bearbeitet, kopiert archiviert, sowie zum oben genannten Zwecke verwendet werden. Der Protagonist ist einverstanden, dass das Unternehmen die von ihm erstellten Bildaufnahmen zum Zwecke der Verarbeitung, Speicherung, sowie der Veröffentlichung an Dritte weitergeben darf. Der Protagonist kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Einwilligung mit der Wirkung für die zukünftige Nutzung widerrufen. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung abrufbar.

Gegenstand

Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Unterschrift und wird auf unbestimmte Zeit nach dem Termin der ersten Veröffentlichung durch den Kunden der hunderteins GmbH geschlossen.

Durchführung

Der Protagonist ist zur höchstpersönlichen Leistung verpflichtet. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. Der Protagonist haftet dem Unternehmen in vollem Umfang für Schäden, die er im Rahmen der Auftragstätigkeit zu Lasten des Unternehmens verursacht.

Vergütung

Der Protagonist erbringt die in § 1 genannte Leistung auf freiwilliger Basis. Eine Vergütung wird nicht vereinbart. Sollten dem Protagonisten im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages Kosten für Reise und Verpflegung anfallen, so kann er diese innerhalb von 1 Woche nach vorheriger Absprache und gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege beim Unternehmen geltend machen.

Rechtserwerb

Die Produktion umfasst die Erstellung digitaler Kommunikationsmittel für und unter der Marke des Kunden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Unternehmen alle schutzfähigen Leistungen und sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bzw. erbrachten Werkleistungen nach diesem Vertrag ausschließlich, unwiderruflich, übertragbar sowie zeitlich und räumlich für sämtliche Medien unbeschränkt zustehen. Das Unternehmen ist berechtigt, zu Sicherungszwecken Kopien aller Arbeitsergebnisse des Protagonisten herzustellen. Das Unternehmen erwirbt an diesen Kopien sämtliche Rechte, sofern sie nicht nach Abs. 1 und 2 auf das Unternehmen übertragen wurden. Das Unternehmen ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung auf seiner DV-Anlage zu nutzen, auch wenn hierbei im Arbeitsspeicher Zwischenkopien angefertigt werden. Mit der in §4 Abs. (1) vereinbarten Vergütung sind alle Nutzungsrechte abgegolten. Der Protagonist verzichtet gegenüber dem Unternehmen und deren Vertragspartnern entsprechend der Gepflogenheit bei dem Unternehmen auf die Nennung seines Namens als Protagonist. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages. Das Unternehmen nimmt diesen Verzicht an.

Schutzerwerb Dritter

Der Protagonist verpflichtet sich, das Unternehmen im Rahmen der hier vereinbarten Nutzungsrechte von der Haftung aus der behaupteten Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen.

Vertraulichkeit / Datenschutz / Datensicherung

Der Protagonist verpflichtet sich, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Know-how oder auch personenbezogene Informationen (nachfolgend insgesamt „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er haftet für jeden daraus entstandenen Schaden. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die ohne Bruch dieser Vereinbarung allgemein bekannt sind oder werden, die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig, ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung, erlangt wurden oder zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits im Besitz des Protagonisten waren. Der Protagonist ist darüber hinaus verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Zu diesem Zweck wurde er belehrt. Er wird darüber hinaus auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet. Im Fall der Zuwiderhandlung haftet der Protagonist für jeden daraus entstandenen Schaden. Vertraulich behandeln im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet, dass der Protagonist die Informationen, Inhalte oder Daten nicht an Dritte weitergibt, offen legt bzw. offenbart oder überträgt. Eine Offenlegung ist nur zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten unter vorheriger Information des Unternehmens gestattet, ansonsten nur mit schriftlicher Einwilligung des Unternehmens. Sämtliche Unterlagen, Dateien sowie sonstige Arbeitsmittel, die dem Protagonist von dem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag übergeben werden, bleiben Eigentum des Unternehmens, sind sorgfältig aufzubewahren und nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurückzugeben. Daten auf privaten Datenträgern wird er unverzüglich löschen. Dem Protagonisten steht hieran kein Zurückbehaltungsrecht zu. Diese Verpflichtungen nach § 7 dieses Vertrages gelten auch 2 Jahre über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

Sonstige Vereinbarungen

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Beide Parteien bestätigen, dass außerhalb dieses Vertrages keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Absprachen bestehen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Protagonist gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dieser Vertrag wird in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Unternehmens. Alle beiderseitigen Ansprüche der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis und solche, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, – ausgenommen Ansprüche aus deliktischer oder vertraglicher Vorsatzhaftung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Eine Übermittlung via E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Protagonist nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen anerkannt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. § 315 BGB gilt entsprechend. Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass neben diesen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Unternehmens gelten. Gegensätzliche Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn das Unternehmen hat dem vor Auftragsvergabe schriftlich zugestimmt.

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Der Protagonist erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erstellten audiovisuellen Aufnahmen gespeichert, bearbeitet, kopiert archiviert, sowie zum oben genannten Zwecke verwendet werden. Der Protagonist ist einverstanden, dass das Unternehmen die von ihm erstellten Bildaufnahmen zum Zwecke der Verarbeitung, Speicherung, sowie der Veröffentlichung an Dritte weitergeben darf. Der Protagonist kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Einwilligung mit der Wirkung für die zukünftige Nutzung widerrufen. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung abrufbar.