SCHNELL; HOCHWERTIG UND EFFEKTIV

Konferenz Kommunikation

Deine nächste Konferenz soll professionell und nachhaltig in Erinnerung bleiben? Nutze die Chance, deine Konferenz auf das nächste Level zu heben und buche jetzt dein Videoteam für eine rundum gelungene Begleitung!

Erfolgreiche Veranstaltungen mit

Verlorenes Vertrauen ist nur schwer zurückzugewinnen.

dürfen wir uns kurz vorstellen?

Wir kümmern uns um Deine Konferenz – schnell, effizient und hochwertig.

Wir sind eine Agentur für Bewegtbildkommunikation aus Bonn. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir Unternehmensfilme, die nicht nur Aufmerksamkeit schaffen, sondern Menschen für Unternehmen, Produkte, Marken und Ideen begeistern. Dabei helfen wir nachhaltige Beziehungen zu Kunden und Mitarbeitern aufzubauen und bereits bestehende Verbindungen langfristig zu verbessern.

Als junges und kreatives Team verstehen wir die vielfältigen Medien und Kanäle und können uns nicht nur mit Ihren Kunden identifizieren, sondern verstehen auch, welche Message ankommt und welche nicht. Wir lieben was wir tun und wir sind stolz auf jedes einzelne unserer Projekte.

Warum Du mit uns arbeiten solltest?

Zuverlässigkeit

Wir wissen, dass große Unternehmensveranstaltungen reibungslos und fehlerfrei ablaufen müssen – deswegen setzen wir auf bewährte Technologien und ein erfahrenes Team, das Dir während des gesamten Prozesses zur Seite steht. Mit unseren individuellen Lösungen und durchgängigen Betreuung kannst du dich darauf verlassen, dass dein Event reibungslos verläuft, egal wie groß das Publikum ist.

Professionalität

Unsere Professionalität zeigt sich in jedem Detail: Von der individuellen Planung, über maßgeschneiderte Interaktionsmöglichkeiten, bis hin zur technischen Durchführung. Wir verstehen die Anforderungen von Unternehmen und bieten eine umfassende Unterstützung – von der Konzeptentwicklung bis zur Nachbereitung Deines Townhalls.

Qualität

Qualität ist für uns kein Versprechen, sondern unser Anspruch. Jedes Event, das wir betreuen, wird mit höchster Sorgfalt und Präzision durchgeführt, damit du Deine Botschaften optimal platzieren kannst. Unsere Lösungen sind skalierbar, bieten interaktive Funktionen und garantieren höchste Sicherheitsstandards. So schaffen wir ein unvergessliches Erlebnis, das nicht nur funktioniert, sondern beeindruckt.

Unser Ablauf.

SPRICH UNS AN

Du hast eine Idee für ein virtuelles Townhall-Event? Dann sprich uns einfach an! Wir hören genau zu, verstehen deine Anforderungen und entwickeln gemeinsam die beste Lösung für dein Projekt.

WIR MACHEN UNS AN DIE ARBEIT

Gemeinsam mit dir planen wir jedes Detail und stellen sicher, dass alles perfekt auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist. Dabei profitierst du von unserer Erfahrung, unserem Know-how und einem Team, das sich voll und ganz dafür einsetzt, dass dein Event ein voller Erfolg wird.

DEIN KONFERENZ HAT ALLE ERWARTUNGEN ÜBERTROFFEN.

Jetzt ist es geschafft! Dein Event lief reibungslos und hat alle Erwartungen übertroffen. Du und dein Team könnt stolz auf das Ergebnis sein – die Botschaften kamen klar und überzeugend an, und die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Dank unserer Zusammenarbeit kannst du dich entspannt zurücklehnen und dich über eine perfekte Umsetzung freuen.

FAQ

Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter teilnehmen können, wählen wir eine benutzerfreundliche Plattform, die für alle zugänglich ist, unabhängig vom Standort. Mit der rechtzeitigen Einladungen mit klaren Anweisungen und kläre im Vorfeld technische Anforderungen wie Internetverbindung und Geräte sind alle Teilnehmenden frühzeitig informiert. Falls nötig, kannst Du auch eine Aufzeichnung zur Verfügung stellen.

 

Die meisten Plattformen bieten interaktive Funktionen wie Live-Chats, Q&A-Tools oder Umfragen an, über die Teilnehmer ihre Fragen stellen können. Du kannst auch überlegen, ob Du Fragen vorab einsammelst, um das Meeting besser zu strukturieren. Moderatoren können dann die Fragen live beantworten, was eine dynamische und interaktive Atmosphäre schafft.

Die Datensicherheit wird durch verschlüsselte Verbindungen und Authentifizierungssysteme gewährleistet. Zugangsbeschränkungen wie passwortgeschützte Links oder Single Sign-On (SSO) sorgen dafür, dass nur autorisierte Personen teilnehmen können. Professionelle Plattformen stellen sicher, dass alle Daten auf sicheren Servern gespeichert werden und keine sensiblen Informationen unbefugt weitergegeben werden.

Ja, Du kannst eine virtuelle Townhall problemlos aufzeichnen. Die Aufzeichnung steht nach der Veranstaltung zur Verfügung, sodass Mitarbeiter, die nicht live teilnehmen konnten, die Inhalte zu einem späteren Zeitpunkt abrufen können. Dies ist besonders nützlich, um sicherzustellen, dass wichtige Informationen alle Mitarbeiter erreichen.

Um die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter zu halten, solltest Du die Präsentation dynamisch und interaktiv gestalten. Nutze visuelle Elemente wie Videos oder Grafiken und integriere Umfragen oder Q&A-Sessions, um die Teilnehmer aktiv einzubinden. Pausen und klare, prägnante Botschaften helfen ebenfalls, die Konzentration aufrechtzuerhalten. Ein gut durchdachter Ablaufplan und abwechslungsreiche Inhalte sind der Schlüssel, um das Engagement hochzuhalten.

Deine AnsprechpartnerIN

Sprich mich gerne an

Linda Diercks

Projekt Managerin Live.

Linda.Diercks@hunderteins.de

(+49) 228 534 518 15

Sonstige Vereinbarungen

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Beide Parteien bestätigen, dass außerhalb dieses Vertrages keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Absprachen bestehen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Protagonist gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dieser Vertrag wird in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Unternehmens. Alle beiderseitigen Ansprüche der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis und solche, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, – ausgenommen Ansprüche aus deliktischer oder vertraglicher Vorsatzhaftung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Eine Übermittlung via E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Protagonist nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen anerkannt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. § 315 BGB gilt entsprechend. Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass neben diesen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Unternehmens gelten. Gegensätzliche Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn das Unternehmen hat dem vor Auftragsvergabe schriftlich zugestimmt.

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Der Protagonist erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erstellten audiovisuellen Aufnahmen gespeichert, bearbeitet, kopiert archiviert, sowie zum oben genannten Zwecke verwendet werden. Der Protagonist ist einverstanden, dass das Unternehmen die von ihm erstellten Bildaufnahmen zum Zwecke der Verarbeitung, Speicherung, sowie der Veröffentlichung an Dritte weitergeben darf. Der Protagonist kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Einwilligung mit der Wirkung für die zukünftige Nutzung widerrufen. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung abrufbar.

Gegenstand

Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Unterschrift und wird auf unbestimmte Zeit nach dem Termin der ersten Veröffentlichung durch den Kunden der hunderteins GmbH geschlossen.

Durchführung

Der Protagonist ist zur höchstpersönlichen Leistung verpflichtet. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. Der Protagonist haftet dem Unternehmen in vollem Umfang für Schäden, die er im Rahmen der Auftragstätigkeit zu Lasten des Unternehmens verursacht.

Vergütung

Der Protagonist erbringt die in § 1 genannte Leistung auf freiwilliger Basis. Eine Vergütung wird nicht vereinbart. Sollten dem Protagonisten im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages Kosten für Reise und Verpflegung anfallen, so kann er diese innerhalb von 1 Woche nach vorheriger Absprache und gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege beim Unternehmen geltend machen.

Rechtserwerb

Die Produktion umfasst die Erstellung digitaler Kommunikationsmittel für und unter der Marke des Kunden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Unternehmen alle schutzfähigen Leistungen und sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bzw. erbrachten Werkleistungen nach diesem Vertrag ausschließlich, unwiderruflich, übertragbar sowie zeitlich und räumlich für sämtliche Medien unbeschränkt zustehen. Das Unternehmen ist berechtigt, zu Sicherungszwecken Kopien aller Arbeitsergebnisse des Protagonisten herzustellen. Das Unternehmen erwirbt an diesen Kopien sämtliche Rechte, sofern sie nicht nach Abs. 1 und 2 auf das Unternehmen übertragen wurden. Das Unternehmen ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung auf seiner DV-Anlage zu nutzen, auch wenn hierbei im Arbeitsspeicher Zwischenkopien angefertigt werden. Mit der in §4 Abs. (1) vereinbarten Vergütung sind alle Nutzungsrechte abgegolten. Der Protagonist verzichtet gegenüber dem Unternehmen und deren Vertragspartnern entsprechend der Gepflogenheit bei dem Unternehmen auf die Nennung seines Namens als Protagonist. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages. Das Unternehmen nimmt diesen Verzicht an.

Schutzerwerb Dritter

Der Protagonist verpflichtet sich, das Unternehmen im Rahmen der hier vereinbarten Nutzungsrechte von der Haftung aus der behaupteten Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen.

Vertraulichkeit / Datenschutz / Datensicherung

Der Protagonist verpflichtet sich, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Know-how oder auch personenbezogene Informationen (nachfolgend insgesamt „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er haftet für jeden daraus entstandenen Schaden. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die ohne Bruch dieser Vereinbarung allgemein bekannt sind oder werden, die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig, ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung, erlangt wurden oder zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits im Besitz des Protagonisten waren. Der Protagonist ist darüber hinaus verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Zu diesem Zweck wurde er belehrt. Er wird darüber hinaus auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet. Im Fall der Zuwiderhandlung haftet der Protagonist für jeden daraus entstandenen Schaden. Vertraulich behandeln im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet, dass der Protagonist die Informationen, Inhalte oder Daten nicht an Dritte weitergibt, offen legt bzw. offenbart oder überträgt. Eine Offenlegung ist nur zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten unter vorheriger Information des Unternehmens gestattet, ansonsten nur mit schriftlicher Einwilligung des Unternehmens. Sämtliche Unterlagen, Dateien sowie sonstige Arbeitsmittel, die dem Protagonist von dem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag übergeben werden, bleiben Eigentum des Unternehmens, sind sorgfältig aufzubewahren und nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurückzugeben. Daten auf privaten Datenträgern wird er unverzüglich löschen. Dem Protagonisten steht hieran kein Zurückbehaltungsrecht zu. Diese Verpflichtungen nach § 7 dieses Vertrages gelten auch 2 Jahre über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

Sonstige Vereinbarungen

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Beide Parteien bestätigen, dass außerhalb dieses Vertrages keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Absprachen bestehen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Protagonist gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dieser Vertrag wird in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Unternehmens. Alle beiderseitigen Ansprüche der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis und solche, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, – ausgenommen Ansprüche aus deliktischer oder vertraglicher Vorsatzhaftung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Eine Übermittlung via E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Protagonist nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen anerkannt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. § 315 BGB gilt entsprechend. Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass neben diesen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Unternehmens gelten. Gegensätzliche Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn das Unternehmen hat dem vor Auftragsvergabe schriftlich zugestimmt.

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Der Protagonist erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erstellten audiovisuellen Aufnahmen gespeichert, bearbeitet, kopiert archiviert, sowie zum oben genannten Zwecke verwendet werden. Der Protagonist ist einverstanden, dass das Unternehmen die von ihm erstellten Bildaufnahmen zum Zwecke der Verarbeitung, Speicherung, sowie der Veröffentlichung an Dritte weitergeben darf. Der Protagonist kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Einwilligung mit der Wirkung für die zukünftige Nutzung widerrufen. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung abrufbar.